Ein eigener Straftatbestand ist Cybermobbing in Deutschland bislang nicht. Dennoch kann es strafbar sein. Rechtlich bedeutsame Straftatbestände sind hier Beleidigung oder üble Nachrede. Die Server vieler Diensteanbieter stehen jedoch im Ausland. Die Folge: Sie fallen nicht unter deutsches Recht, dadurch wird die Strafverfolgung der Täter erschwert. Daneben stehen jedoch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche, die überall auf der Welt vollstreckbar sind. Besonders in Betracht kommen hierbei diese…