Im Arbeitsrecht gibt es eine Besonderheit: Unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht, müssen Arbeitnehmer die Kosten für die erste gerichtliche Instanz immer selbst tragen. Heißt: Auch wenn sie gegen ihren Arbeitgeber gewinnen, müssen sie ihren Anwalt aus eigener Tasche bezahlen. Eine Rechtsschutzversicherung, in der der berufliche Rechtsschutz mit abgedeckt ist, übernimmt diese Kosten. Darüber hinaus ermöglicht sie eine rechtliche Erstberatung und Mediationsverfahren. Tipp: Im Streitfall sollte immer zuerst die …