Die Übertragung von Versicherungsbeständen muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden. Die Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Interessen der Versicherungsnehmer vollumfänglich gewahrt bleiben – insbesondere durch eine genaue Überprüfung der Versicherer, die die Verträge übernehmen.Die BaFin stemmt sich gegen den Eindruck, die Lebensversicherer würden sich mit dem sogenannten Run-off notleidender Verträge entledigen. „Wir hatten bei den sechs Bestandsübertragungen, die wir bislang genehmigt haben, keinen…
Die Übertragung von Versicherungsbeständen muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden. Die Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Interessen der Versicherungsnehmer vollumfänglich gewahrt bleiben – insbesondere durch eine genaue Überprüfung der Versicherer, die die Verträge übernehmen.Die BaFin stemmt sich gegen den Eindruck, die Lebensversicherer würden sich mit dem sogenannten Run-off notleidender Verträge entledigen. „Wir hatten bei den sechs Bestandsübertragungen, die wir bislang genehmigt haben, keinen…