Die Übertragung von Versicherungsbeständen muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden. Die Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Interessen der Versicherungsnehmer vollumfänglich gewahrt bleiben – insbesondere durch eine genaue Überprüfung der Versicherer, die die Verträge übernehmen. Die BaFin stemmt sich gegen den Eindruck, die Lebensversicherer würden sich mit dem sogenannten Run-off notleidender Verträge entledigen. „Wir hatten bei den sechs Bestandsübertragungen, die wir bislang genehmigt …