Etwas knifflig wird es, wenn der Nachbar gut gemeint ein völlig zerknautschtes Paket angenommen hat. Nun kann der Logistiker behaupten, dass nicht er das Geschenk beschädigt hat, sondern der Empfänger. Wenn es aber hart auf hart kommt: Der Kunde hat vielleicht mehr Ärger, aber das Recht auf seiner Seite. Es ist nicht seine Schuld, dass das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde. Der Besteller kann…
Der Online-Handel boomt. Mit der Masse an Paketen sind die Lieferanten mitunter überfordert - Sendungen gehen verloren oder kommen beschädigt an. Doch die Käufer haben umfangreiche Rechte. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
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