Eine generelle Pflicht, das Auto im Winter bzw. für einen festen Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es nicht. Aber: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Es gilt also eine Art situative Winterreifenpflicht. In den Alpenländern, wo viele ihren Winterurlaub verbringen, gelten ähnliche Regelungen. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de