Wofür die private Haftpflichtversicherung des Mieters hingegen nicht aufkommt sind Schäden durch Abnutzung und Verschleiß, etwa Dübellöcher in der Wand oder Kratzer im Boden. Ebenfalls nicht im Versicherungsumfang stehen Schäden an Heizungsanlagen, Glasschäden (sofern sich der Mieter dagegen hätte versichern können), Einbauküchen aus Standardfertigung sowie Schäden infolge von Schimmelbildung. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Wofür die private Haftpflichtversicherung des Mieters hingegen nicht aufkommt sind Schäden durch Abnutzung und Verschleiß, etwa Dübellöcher in der Wand oder Kratzer im Boden. Ebenfalls nicht im Versicherungsumfang stehen Schäden an Heizungsanlagen, Glasschäden (sofern sich der Mieter dagegen hätte versichern können), Einbauküchen aus Standardfertigung sowie Schäden infolge von Schimmelbildung. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Wer aus einer Wohnung auszieht, hegt keine Leidenschaft für das alte Mietobjekt. Das weiß auch der Vermieter und versucht nicht selten, Schönheitsreparaturen auf ihn abzuwälzen. Oftmals mit Erfolg – trotz einer mieterfreundlichen Rechtsprechung in den letzten Jahren. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Wer aus einer Wohnung auszieht, hegt keine Leidenschaft für das alte Mietobjekt. Das weiß auch der Vermieter und versucht nicht selten, Schönheitsreparaturen auf ihn abzuwälzen. Oftmals mit Erfolg – trotz einer mieterfreundlichen Rechtsprechung in den letzten Jahren. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Vermieter verlangen in der Regel eine Kaution von bis zu drei Monatskaltmieten. Sie dient ihnen als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter mit der Zahlung im Rückstand ist oder nach dessen Auszug Schäden zu reparieren sind. Anstatt das Geld zu überweisen, können Mieter auch eine Kautionsversicherung stellen, die von immer mehr Wohnungseigentümern akzeptiert wird. In dem Fall tritt ein Versicherer als Bürge ein…
Vermieter verlangen in der Regel eine Kaution von bis zu drei Monatskaltmieten. Sie dient ihnen als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter mit der Zahlung im Rückstand ist oder nach dessen Auszug Schäden zu reparieren sind. Anstatt das Geld zu überweisen, können Mieter auch eine Kautionsversicherung stellen, die von immer mehr Wohnungseigentümern akzeptiert wird. In dem Fall tritt ein Versicherer als Bürge ein…