Einmal angenommen, der Wetterbericht sagt tagelange schwere Niederschläge voraus. Nun schnell das Haus am Fluss noch gegen Hochwasser absichern, für die Reparatur der Flutschäden kassieren und danach gleich wieder kündigen. Was wäre, wenn das jeder so machen könnte? So würde keine Versicherungsgemeinschaft funktionieren. Versicherungen sollen unvorhersehbare Schäden ersetzen, aber nicht solche, die zum Vertragsabschluss bereits eingetreten oder zumindest absehbar waren. Deshalb gibt es in…
Aufgepasst: Der Begriff „Wartezeit“ kann zweierlei bedeuten. Eine Wartezeit in der Rechtsschutz- und Elementarschadenversicherung meint: Tritt ein Schaden eine bestimmte Zeit nach Versicherungsbeginn ein, kann der Versicherungsnehmer ihn nicht geltend machen. Das soll Missbrauch verhindern.Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist in der Regel aber etwas anderes gemeint: Grundsätzlich wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und es gibt keine Wartezeit. Der Schutz greift also sofort. Ausnahme: Es gibt vereinzelt Angebote,…