Beißt ein Hund zu, muss Herrchen oder Frauchen dafür haften. Der Halter muss für die Folgen eines Bisses mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe gerade stehen - auch wenn er sich völlig korrekt verhalten hat oder beim Biss gar nicht zugegen war. Hat er dagegen eine Hundehalter- Haftpflichtversicherung, übernimmt die Versicherung den Schaden. Sie begleicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Hund Dritten zugefügt hat.…