Das Gewicht des Fluggeräts ist für den Haftpflichtschutz ebenfalls entscheidend. Viele Haftpflichtversicherer geben das Höchstgewicht vor, bis zu dem der Schutz gilt. Wer also eine 5-Kilo-Drohne fliegt, aber nur eine Haftpflicht für 250 Gramm-Fluggeräte abgeschlossen hat, steht nach einem Crash ohne Versicherungsschutz da. Deshalb sollte die Absicherung mit dem Drohnenmodell in Einklang gebracht werden. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Das Gewicht des Fluggeräts ist für den Haftpflichtschutz ebenfalls entscheidend. Viele Haftpflichtversicherer geben das Höchstgewicht vor, bis zu dem der Schutz gilt. Wer also eine 5-Kilo-Drohne fliegt, aber nur eine Haftpflicht für 250 Gramm-Fluggeräte abgeschlossen hat, steht nach einem Crash ohne Versicherungsschutz da. Deshalb sollte die Absicherung mit dem Drohnenmodell in Einklang gebracht werden. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de