Das Gewicht des Fluggeräts ist für den Haftpflichtschutz ebenfalls entscheidend. Viele Haftpflichtversicherer geben das Höchstgewicht vor, bis zu dem der Schutz gilt. Wer also eine 5-Kilo-Drohne fliegt, aber nur eine Haftpflicht für 250 Gramm-Fluggeräte abgeschlossen hat, steht nach einem Crash ohne Versicherungsschutz da. Deshalb sollte die Absicherung mit dem Drohnenmodell in Einklang gebracht werden. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
Drohnen-Versicherung
Privacy Settings saved!
Datenschutz-Einstellungen
Wenn Sie eine Website besuchen, kann sie Informationen über Ihren Browser speichern oder abrufen, meist in Form von Cookies. Steuern Sie hier Ihre persönlichen Cookie-Dienste.
Um das Verhalten unserer Besucher besser zu verstehen, nutzen wir die Webanalyse Matomo.
Hier können Sie festlegen, ob Ihr Besuch auf unserer Webseite anonymisiert gespeichert werden darf oder nicht.