Ab dem 1. September gilt eine neue Grundlage zur Berechnung der Kfz-Steuer. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgaswerte neuer Autos werden nicht mehr mit dem „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ), sondern mit der „Worlwide Harmonized Light Duty Test Procedure“ (WLTP) gemessen. Der neue Prüfzyklus hat weniger Standzeiten, höhere Geschwindigkeiten und berücksichtigt auch Sonderausstattungen. Klingt kompliziert, hat aber ein einfaches Ergebnis: Die Ergebnisse sind realistischer, der…
Eine Winterreifenpflicht, das Fahrzeug zum Beispiel für einen festen Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Aber: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Es gilt also eine Art situative Winterreifenpflicht: Bestimmte Straßenverhältnisse erfordern die richtige Bereifung am Auto, verlangt die StVO. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de