Eine Winterreifenpflicht, das Fahrzeug zum Beispiel für einen festen Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Aber: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Es gilt also eine Art situative Winterreifenpflicht: Bestimmte Straßenverhältnisse erfordern die richtige Bereifung am Auto, verlangt die StVO. Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de
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