Eine generelle Pflicht, das Auto im Winter bzw. für einen festen Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es nicht. Aber: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Es gilt also eine Art situative Winterreifenpflicht. In den Alpenländern, wo viele ihren Winterurlaub verbringen, gelten ähnliche Regelungen. Hier geht es zum kompletten
Eine generelle Pflicht, das Auto im Winter bzw. für einen festen Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es nicht. Aber: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Es gilt also eine Art situative Winterreifenpflicht. In den Alpenländern, wo viele ihren Winterurlaub verbringen, gelten ähnliche Regelungen. Hier geht es zum kompletten
Eine Winterreifenpflicht, das Fahrzeug zum Beispiel für einen festen Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Aber: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein. Es gilt also eine Art situative Winterreifenpflicht: Bestimmte Straßenverhältnisse erfordern die richtige Bereifung am Auto, verlangt die StVO. Hier geht