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Kündigung, Urlaubssperre, Arbeit Corona

8. April 2020
-
Privatversicherungen
-
Erstellt von Mathias Mahrholz

Ja, der Arbeitgeber kann eine Urlaubssperre während der Corona-Krise verhängen, jedoch nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Ist der Urlaub bereits genehmigt, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, diesen in Zeiten der Corona-Krise rückgängig zu machen, weil er vielleicht nicht wie geplant verreisen kann. In der augenblicklichen Situation sind aber alle gut beraten, nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Auch der einvernehmlich vereinbarte Abbau von Überstunden kann ein Mittel sein, um die Zeit zu überbrücken. Kommt es zu einem rechtlichen Streit mit dem Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubs, sollten Sie Ihren Rechtsschutzversicherer kontaktieren.

 


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