Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist hier eindeutig: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür auch gerade stehen. Bei sogenannten Gefälligkeitshandlungen setzen
Zugleich treten für Vermittler und Versicherer neue Wohlverhaltensregeln in Kraft. Sie sollen sicherstellen, dass stets ehrlich, redlich, professionell und im