Übrigens: Alle Beschäftigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Sie müssen allerdings dazu bereit sein, einen Teil ihres Lohnes in die Betriebsrente einzuzahlen. Gibt der Arbeitgeber noch etwas hinzu, umso besser.