Tritt ein Schaden ein, reguliert der Versicherer den Fall. Doch wenn feststeht, welche Leistung der Versicherte erhält, haben beide Seiten ein Kündigungsrecht: Ist der Versicherte nicht mit der Leistung zufrieden, kann er innerhalb eines Monats den Vertrag kündigen, die Leistung bekommt er trotzdem noch gezahlt. Er kann sogar die Kündigung für einen späteren Zeitpunkt bestimmen. Doch auch der Versicherer hat ein Sonderkündigungsrecht: Auch er kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach der Schadenregulierung kündigen. Den Schaden muss er jedoch zu Ende regulieren. Häufig bietet der Versicherer dann trotzdem seinem bisherigen Kunden einen neuen Vertrag zu geänderten Konditionen an.