• Startseite
    Startseite
  • Produkte
    Produkte
    • Gewerbe
      Gewerbe
    • Privat
      Privat
      • Mopedkennzeichen
        Mopedkennzeichen
  • Neuigkeiten
    Neuigkeiten
    • Blog
      Blog
    • Tipps & Ratgeber
      Tipps & Ratgeber
    • Wohnen & Eigenheim
      Wohnen & Eigenheim
    • Privatversicherungen
      Privatversicherungen
    • Verkehr
      Verkehr
  • Kontakt
    Kontakt
    • Direkt
      Direkt
    • Erstinfos
      Erstinfos
    • Datenschutz
      Datenschutz
    • Impressum
      Impressum
  • ————-
    ————-
  • Kundenportal
    Kundenportal
  • 30 Jahre Mahrholz GmbH
    30 Jahre Mahrholz GmbH
Mahrholz GmbH Versicherungsmakler
Karl-Marx-Straße 2
D-01996 Hosena
+49(0)35756-60500
+49(0)35756-60502
Mo-Do: 8-12 & 13-17
Freitag: 8-12 & 13-16
post(at)maklerbriefkasten.de
Erstinformationen
  • Online einsehen
  • Per Email anfordern
  • Download als PDF
Neuste Einträge
  • malicious-code-4036349_1920
    10. April 2019
    Cyber: Phishing-Mails erkennen und richtig handeln
  • top-10-fahrradklau-artikelbild.jpg
    27. Juni 2022
    In diesen Städten werden Fahrräder am häufigsten geklaut
  • bild-rechtsschutz-wie-funktioniert-mediation-.jpg
    13. Juni 2022
    Rechtsschutz: Wie funktioniert Mediation?
  • bild-kfz-versicherung-fuer-auslaendische-kfz.jpg
    18. Mai 2022
    FAQ: Versicherungsschutz für im Ausland zugelassene Pkw in Deutschland
  • bild-riester-rente-kuendigen-sinnvoll-oder-nicht-.jpg
    6. Mai 2022
    Riester-Rente kündigen: Sinnvoll oder nicht?
In Verbindung bleiben

Die Mahrholz GmbH ist auch in den sozialen Medien vertreten. Nutzen Sie die Möglickeit der einfachen Kontaktaufnahme zum Beispiel:

  • via Facebook
  • google+

oder unseren Newsletter

Mit diesem kurzen Formular können Sie sich für unseren kostenfreien Newsletter registrieren.

Prüfen Sie bitte Ihren Posteingang oder Spam-Ordner, um Ihr Abonnement zu bestätigen.

Über Uns

Mahrholz GmbH | Versicherungsmakler
Karl-Marx-Straße 2
D-01996 Hosena
.tel +49(0)35756-60500
.fax +49(0)35756-60502
.mail post(at)maklerbriefkasten.de
.erreichbar : Mo-Do: 08 – 12 & 13 – 17,
Freitag: 08-12 & 13-16 sowie nach Vereinbarung.

Erstinformationen
  • Online einsehen
  • Per Email anfordern
  • Download als PDF
logo
  • Startseite
    Startseite
  • Produkte
    Produkte
    • Gewerbe
      Gewerbe
    • Privat
      Privat
      • Mopedkennzeichen
        Mopedkennzeichen
  • Neuigkeiten
    Neuigkeiten
    • Blog
      Blog
    • Tipps & Ratgeber
      Tipps & Ratgeber
    • Wohnen & Eigenheim
      Wohnen & Eigenheim
    • Privatversicherungen
      Privatversicherungen
    • Verkehr
      Verkehr
  • Kontakt
    Kontakt
    • Direkt
      Direkt
    • Erstinfos
      Erstinfos
    • Datenschutz
      Datenschutz
    • Impressum
      Impressum
  • ————-
    ————-
  • Kundenportal
    Kundenportal
  • 30 Jahre Mahrholz GmbH
    30 Jahre Mahrholz GmbH
logo
logo
Zum Blog

So versteuern Sie die Erträge einer Lebensversicherung richtig

27. März 2018
-
Privatversicherungen
-
Erstellt von Mathias Mahrholz

Bei der Kapitalauszahlung der Lebensversicherung wird vom Kapitalertrag die Einkommensteuer vom Versicherungsunternehmen zunächst automatisch als Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls  Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt. Denn wenn eine Lebensversicherung ausgezahlt wird, muss das Lebensversicherungsunternehmen die Steuer zunächst stets auf Basis des vollen Kapitalertrags berechnen – auch dann, wenn der Versicherte im Rahmen  seiner Steuererklärung nur die Hälfte des Ertrags mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern  muss. Unterliegt dagegen der volle Ertrag der Besteuerung, zum Beispiel weil die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nicht eingehalten wurde, hat die einbehaltene Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent abgeltende Wirkung (Abgeltungsteuer) – auch wenn der persönliche Steuersatz des Versicherten niedriger ist.


Hier geht es zum kompletten Artikel auf dieversicherer.de

Beitrag weiterempfehlen
  • twittern  
  • teilen  
  • mitteilen 
Tags
AuszahlungKAPLebensversicherungSteuern
Vorheriger Beitrag
Schäden durch Schlaglöcher: Wer zahlt die Reparatur?
Nächster Beitrag
Die 5 teuersten Sätze der Welt

Ähnliche EInträge

Ältere Beiträge, die für Sie interessant sein könnten.
artikelbild-weihnachten-vorbei.jpg

Grafik der Woche

17. Januar 2019
-
Erstellt von Mathias Mahrholz
Weihnachten ist längst vorbei: Höchste Zeit also, nach vorne zu schauen! Unsere Grafik der Woche ist nur eine Anregung. Mit Sicherheit haben…
Mehr erfahren →
Privatversicherungen
1 Min zum lesen
artikelbild-diese-3-versicherungen-brauchen-mieter.jpg

Welche Versicherungen sind für Mieter unverzichtbar?

3. April 2019
-
Erstellt von Mathias Mahrholz
Wofür die private Haftpflichtversicherung des Mieters hingegen nicht aufkommt sind Schäden durch Abnutzung und Verschleiß, etwa Dübellöcher in der Wand oder Kratzer…
Mehr erfahren →
Privatversicherungen
1 Min zum lesen
artikelbild-betriebsrente-oder-mit-dem-rollator-in-den-betrieb-.jpg

Betriebsrente oder in der Rente zum Betrieb?

13. August 2018
-
Erstellt von Mathias Mahrholz
Übrigens: Alle Beschäftigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Sie müssen allerdings dazu bereit…
Mehr erfahren →
Privatversicherungen
1 Min zum lesen
Umsetzung: IDDK GmbH
So versteuern Sie die Erträge einer Lebensversicherung richtig