Beißt ein Hund zu, muss Herrchen oder Frauchen dafür haften. Der Halter muss für die Folgen eines Bisses mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe gerade stehen – auch wenn er sich völlig korrekt verhalten hat oder beim Biss gar nicht zugegen war. Hat er dagegen eine Hundehalter- Haftpflichtversicherung, übernimmt die Versicherung den Schaden. Sie begleicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Hund Dritten zugefügt hat.
Wird ein Familienmitglied vom eigenen Hund gebissen, besteht kein Anspruch auf Tierhalterhaftung. Denn Familienmitglieder gelten in der Regel selbst als Halter, können also keinen Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend machen.