Der Schaden, den die Diebe angerichtet haben, ist kein Fall für die Haftpflichtversicherung der geschädigten Reisenden, wie die Bild mutmaßt . Eine private Haftpflichtversicherung leistet dann, wenn der Versicherte Dritten einen Schaden zufügt. In dem Autozug haben die Diebe die Fensterscheiben der Autos eingeschlagen. Diese Schäden übernimmt die Teilkaskoversicherung. Sie leistet auch, wenn fest eingebaute Teile des Autos geklaut wurden. Dazu zählen etwa das Autoradio oder ein fest eingebautes Navigationsgerät.