Zugleich treten für Vermittler und Versicherer neue Wohlverhaltensregeln in Kraft. Sie sollen sicherstellen, dass stets ehrlich, redlich, professionell und im bestmöglichen Interesse der Kunden gehandelt wird. Konkret heißt das: Die Vergütung, die ein Vermittler vom Versicherer erhält, darf nicht darauf abzielen, ein bestimmtes Produkt zu verkaufen, wenn dem Kunden ein anderes, für ihn besser geeignetes hätte angeboten werden können. Produkte müssen künftig zudem ein internes Freigabeverfahren durchlaufen, ehe sie auf den Markt kommen. Die Anbieter sollen schon bei der Gestaltung des Produkts prüfen, ob es zu den Bedürfnissen der potenziellen Zielgruppe passt.