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terrorismus-reiseruecktrittsversicherung-tuerkei-istanbul-81634391-web-2091130438.jpg

Terroranschlag im Urlaubsgebiet – Kein Fall für die Reiserücktrittsversicherung

5. Dezember 2017
-
Privatversicherungen, Tipps & Ratgeber
-
Erstellt von Mathias Mahrholz

 

Auch der Reiseveranstalter kann wegen höherer Gewalt eine Reise stornieren. Mit einer Veranstalterhaftpflicht-Police können darüber hinaus weitere Risiken versichert werden, die zum Ausfall einer Reise führen können, auch die durch einen Terroranschlag. Erstattet werden die Stornokosten, die dem Reiseveranstalter entstehen, wenn zum Beispiel Flüge gebucht, Zimmer reserviert oder Dienstleister beauftragt waren und dann abgesagt werden müssen.

 


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