Sachversicherungen, wie zum Beispiel die Wohngebäude- , Hausrat- oder Kfz-Versicherung, können nach dem Tod des Versicherungsnehmers fortgeführt werden, wenn die Angehörigen das wollen. Personenversicherungen, wie Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, enden mit dem Tod des Vertragsinhabers.
Auch Lebens- und Rentenversicherungen erlauben es, den Fälligkeitstermin innerhalb eines bestimmten Zeitraums frei zu wählen. Das gilt für alle Policen mit …