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Mahrholz GmbH | Versicherungsmakler
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Warum Sie Ihr Pedelec nicht einfach aufmotzen sollten

24. November 2017
-
Privatversicherungen
-
Erstellt von Mathias Mahrholz

Trotz der Versicherungspflicht kommt es auf Deutschlands Straßen – wenn auch selten – immer wieder zu Unfällen mit unversicherten Kraftfahrzeugen. Werden die Opfer schwer verletzt, können die Kosten für die Behandlung und Rehabilitation schnell in die Hunderttausende gehen. Solche Summen überfordern die Finanzkraft der meisten Menschen. Damit die Opfer solcher Unfälle bei Zahlungsunfähigkeit des Verursachers nicht auf den Kosten sitzen bleiben, gibt es in Deutschland die Verkehrsopferhilfe – ein Verein, dessen Mitglieder die deutschen Autoversicherer sind.

Für Menschen, die in Unfälle mit nicht versicherten Kraftfahrzeugen verwickelt wurden, übernimmt die Verkehrsopferhilfe die Folgekosten des Unfalls. Da schnelle Pedelecs der Versicherungspflicht unterliegen, schützt die Verkehrsopferhilfe also auch die Opfer eines solchen Unfalls. Aber: Der nicht versicherte Unfallverursacher ist damit nicht aus dem Schneider. Er bleibt gegenüber der Verkehrsopferhilfe zur Rückzahlung aller Kosten verpflichtet – sein Leben lang und mit seinem ganzen Vermögen.


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E-BikeElektrofahrradKfz-HaftpflichtversicherungPedelecVerkehrsopferhilfe
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