• Startseite
    Startseite
  • Produkte
    Produkte
    • Gewerbe
      Gewerbe
    • Privat
      Privat
      • Mopedkennzeichen
        Mopedkennzeichen
  • Neuigkeiten
    Neuigkeiten
    • Blog
      Blog
    • Tipps & Ratgeber
      Tipps & Ratgeber
    • Wohnen & Eigenheim
      Wohnen & Eigenheim
    • Privatversicherungen
      Privatversicherungen
    • Verkehr
      Verkehr
  • Kontakt
    Kontakt
    • Direkt
      Direkt
    • Erstinfos
      Erstinfos
    • Datenschutz
      Datenschutz
    • Impressum
      Impressum
  • ————-
    ————-
  • 30 Jahre Mahrholz GmbH
    30 Jahre Mahrholz GmbH
Mahrholz GmbH Versicherungsmakler
Karl-Marx-Straße 2
D-01996 Hosena
+49(0)35756-60500
+49(0)35756-60502
Mo-Do: 8-12 & 13-17
Freitag: 8-12 & 13-16
post(at)maklerbriefkasten.de
Erstinformationen
  • Online einsehen
  • Per Email anfordern
  • Download als PDF
Neuste Einträge
  • malicious-code-4036349_1920
    10. April 2019
    Cyber: Phishing-Mails erkennen und richtig handeln
  • bild-wie-imker-gegen-bienen-sterben-versichert-sind.jpg
    23. Februar 2021
    Wie Imker sich gegen das Bienen-Sterben versichern können
  • artikelbild.jpg
    23. Februar 2021
    Wohngebäudeversicherung stetig an neue Gefahren anpassen
  • bild-so-schuetzen-sich-autofahrer.jpg
    1. Februar 2021
    So schützen sich Autofahrer vor den Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls
  • bild-so-schuetzen-sich-autofahrer.jpg
    1. Februar 2021
    So schützen sich Autofahrer vor den Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls
In Verbindung bleiben

Die Mahrholz GmbH ist auch in den sozialen Medien vertreten. Nutzen Sie die Möglickeit der einfachen Kontaktaufnahme zum Beispiel:

  • via Facebook
  • google+

oder unseren Newsletter

Mit diesem kurzen Formular können Sie sich für unseren kostenfreien Newsletter registrieren.

Prüfen Sie bitte Ihren Posteingang oder Spam-Ordner, um Ihr Abonnement zu bestätigen.

Über Uns

Mahrholz GmbH | Versicherungsmakler
Karl-Marx-Straße 2
D-01996 Hosena
.tel +49(0)35756-60500
.fax +49(0)35756-60502
.mail post(at)maklerbriefkasten.de
.erreichbar : Mo-Do: 08 – 12 & 13 – 17,
Freitag: 08-12 & 13-16 sowie nach Vereinbarung.

Erstinformationen
  • Online einsehen
  • Per Email anfordern
  • Download als PDF
logo
  • Startseite
    Startseite
  • Produkte
    Produkte
    • Gewerbe
      Gewerbe
    • Privat
      Privat
      • Mopedkennzeichen
        Mopedkennzeichen
  • Neuigkeiten
    Neuigkeiten
    • Blog
      Blog
    • Tipps & Ratgeber
      Tipps & Ratgeber
    • Wohnen & Eigenheim
      Wohnen & Eigenheim
    • Privatversicherungen
      Privatversicherungen
    • Verkehr
      Verkehr
  • Kontakt
    Kontakt
    • Direkt
      Direkt
    • Erstinfos
      Erstinfos
    • Datenschutz
      Datenschutz
    • Impressum
      Impressum
  • ————-
    ————-
  • 30 Jahre Mahrholz GmbH
    30 Jahre Mahrholz GmbH
logo
logo
Zum Blog
old-791038_1920

Wie & wann werde ich die Alte los

23. November 2015
-
Privatversicherungen, Tipps & Ratgeber, Wohnen & Eigenheim
-
Erstellt von Mathias Mahrholz

Es geht hier nicht um die Partnerin, soviel vorab!

Mit diesem Blogeintrag möchten wir Sie kurz aufklären, wie es sich im Falle des Hauskaufes mit der Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers verhält.

Grundsätzlich wird die Versicherung automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen. Da aber viele Wohngebäudeversicherungen in die Jahre gekommen sind, ist es sinnvoll neue Produkte am Markt zu prüfen.
Sehr oft sind bessere Konditionen und Deckungsumfänge zu erreichen. Normalerweise haben die Altverträge eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Durch den Erwerb des Gebäudes haben Sie gemäß § 95 VVG ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Kenntnis vom Altvertrag.

Aber: dies geht erst mit der Eintragung im Grundbuch – der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs / Grundbucheintragung ist der entscheidende!
Sobald der neue Besitzer also im Grundbuch hinterlegt ist, steht es ihm frei, den bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag außerordentlich per sofort oder auf den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Dem Versicherer werden die gleichen Rechte eingeräumt und auch dieser kann die Versicherung kündigen. Siehe dazu: § 96 VVG.

Beachten sollte man auch, dass viele Kreditinstitute auf das Vorhandensein einer Gebäudeversicherung bestehen. Sonst erhält man keinen Kredit – ist ja logisch, auch die wollen sich absichern.

Ausnahme dieser Regelung ist der Eigentümerwechsel durch Vererbung.

Wird ein Gebäude vererbt, so gehen die Rechte und Pflichten aus der bestehenden Wohngebäudeversicherung auf den Erben über. Ein Recht zur außerordentlichen / frühzeitigen Kündigung des Vertrages hat weder der Erbe noch der Versicherer.

Um nun ganz auf Nummer sicher zu gehen, sollte man einen Fachmann zu Rate ziehen & gemeinsam einen Plan ausarbeiten, damit alles möglichst reibungslos über die Bühne geht.

Wir helfen Ihnen gern – Sprechen Sie uns einfach an.

  • Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, benötigen wir ein paar Daten von Ihnen. Folgendes Formular dient uns zur Erfassung dieser.

  • Kontaktdaten

    Kostenfreies Gespräch mit einem Berater vereinbaren?
  • Teilen Sie uns hier bitte die Themengebiete mit, zu welchen wir Sie näher informieren sollen - sowie einen Terminwunsch für ein Telefonat. Wir nehmen vorab jedoch noch einmal Kontakt per Email mit Ihnen auf.
  • Nutzen Sie dieses Feld um uns eine Mitteilung zu senden.
  • Lt. Gesetzgeber sind wir dazu verpflichtet, Ihnen unsere Erstinformationen in Textform zu übermitteln. Um diesen Vorgang so einfach wie möglich zu gestalten, erhalten Sie unsere Erstinformationen als Email an die o.g. Adresse.
  • BItte bestätigen Sie mit diesem Captcha, dass Sie wirklich ein Mensch und kein Roboter sind.
Beitrag weiterempfehlen
  • twittern  
  • teilen  
  • mitteilen 
Tags
EigentümerwechselGebäudeversicherungGrundbuchVererbungWohngebäudeversicherung
Vorheriger Beitrag
Renovierung und Kernsanierung in der Gebäudeversicherung
Nächster Beitrag
7 Irrtümer, die Einbrechern das Leben erleichtern

Ähnliche EInträge

Ältere Beiträge, die für Sie interessant sein könnten.
garantiezins-bild.jpg

Garantiezins: Das müssen Lebensversicherungskunden wissen

1. September 2020
-
Erstellt von Mathias Mahrholz
Was ist der Garantiezins und wie wirkt sich seine Änderung auf meinen Versicherungsvertrag aus? Auf dieser Seite bekommen Lebensversicherungskunden die wichtigsten
Mehr erfahren →
Privatversicherungen
1 Min zum lesen
artikelbild-winterreifen.jpg

Wann Autofahrer Winterreifen aufziehen sollten

27. Oktober 2017
-
Erstellt von Mathias Mahrholz
Eine generelle Pflicht, das Auto im Winter bzw. für einen festen Zeitraum mit Winterreifen auszurüsten, gibt es nicht. Aber: Bei Glatteis, Schneeglätte,
Mehr erfahren →
Privatversicherungen
1 Min zum lesen
e-scooter-und-der-versicherungsschutz.jpg

Brauchen E-Scooter eine Versicherung?

8. April 2019
-
Erstellt von Mathias Mahrholz
Elektro-Scooter werden schon bald auf deutschen Straßen fahren. Wir klären die wichtigsten Fragen, wie Sie E-Scooter richtig versichern. 1.    Wie versichere
Mehr erfahren →
Privatversicherungen
3 Min zum lesen
Umsetzung: IDDK GmbH
Wie & wann werde ich die Alte los
de Deutsch
ar العربيةbg Българскиzh-CN 简体中文cs Čeština‎da Dansknl Nederlandsen Englishfi Suomifr Françaisgl Galegode Deutschel Ελληνικάhu Magyarit Italianolv Latviešu valodalt Lietuvių kalbalb Lëtzebuergeschmk Македонски јазикmn Монголno Norsk bokmålfa فارسیpl Polskipt Portuguêsro Românăru Русскийsr Српски језикsk Slovenčinasl Slovenščinaes Españolsv Svenskatr Türkçeuk Українська
Wir nutzen auf unserer Webseite Cookies um Ihnen die Benutzererfahrung so angenehm wie möglich zu gestalten. Mehr erfahren