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Renovierung und Kernsanierung in der Gebäudeversicherung

23. November 2015
-
Privatversicherungen, Tipps & Ratgeber, Wohnen & Eigenheim
-
Erstellt von Mathias Mahrholz

Kaum hat man die eigenen vier Wände erworben, sei es durch Kauf oder Erbe, so steht man vor der Herausforderung: Lass ich das so oder muss das weg? Meistens muss es weg 🙂

Viele Hausbesitzer entscheiden sich zu einer grundlegenden Sanierung, jedoch ist dies nicht gleich eine Kernsanierung – aber warum?

„Kernsanierung bedeutet, dass Dachstuhl, Mauern, Decken, Böden, Putz, Fenster und Türen in einen neuwertigen Zustand versetzt wurden. Grundvoraussetzung ist zudem die komplette Erneuerung des Rohrleitungssystems (Zu- und Abwasserleitungen), der Heizungseinrichtungen, der sanitären Anlagen, der elektrischen Leitungen und der Dacheindeckung.“

(Quelle: http://www.versicherungsbote.de)

(C) pixabay.com/makinresidential

(C) pixabay.com/makinresidential

Erfüllen die von Ihnen durchgeführten Umbauten diese Definition nicht oder nur teilweise – und haben Sie falsche Angaben beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung gemacht – sei es durch Unwissen oder die vermeintlich niedrigere Prämie – so kann es durchaus möglich sein, dass Sie im Ernstfall ohne Versicherungsschutz dastehen.

Wenn Sie die Prüfung Ihrer vorhandenen Wohngebäudeversicherung wünschen, oder neuer glücklicher Eigenheimbesitzer geworden sind, so nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Wir helfen Ihnen gern.

  • Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, benötigen wir ein paar Daten von Ihnen. Folgendes Formular dient uns zur Erfassung dieser.

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