, Jeden Tag passieren unzählige Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen. Zumeist handelt es sich dabei um Auffahrunfälle. Da sich die deutsche Rechtsprechung in den letzten Jahrzehnten immer wieder damit befassen musste, hat sich ein grundlegender Erfahrungssatz gebildet, der so genannte Anscheinsbeweis. Dies bedeutet, dass der erste Anschein zu Lasten des Auffahrenden geht und von seiner vollen Haftung ausgegangen wird. Das heißt aber nicht, dass der Auffahrende immer Schuld hat. Er hat durchaus Möglichkeiten, sich von der Haftung - zumindest teilweise - zu befreien. "Wenn's hinten kracht, gibt's vorne Geld" gehört laut ARAG Experten also zu den Binsenweisheiten.